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Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (entstand 1976); Mietverträge sind häufig für eine Vielzahl von Anwendungen vorformulierte Texte, die wegen ihres Verwendungsvorsprunges auf Seiten des Vermieters den unvorbereiteten Mieter nicht unzulässig oder überraschend benachteiligen dürfen. Deshalb müssen die Wirksamkeitsanforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen höher sein als bei sogenannten Individualvereinbarungen, bei denen Mieter und Vermieter gemeinsam eine Vertragsklausel entwickeln und aushandeln.   -Update1999/05-
Allgemeine Vertragsbed... siehe AGB
Annuitätendarlehen Annuitätendarlehen = Kredit, bei dem die Summe aus der ratenweisen Zahlung von Schuldzins und Tilgung während des vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraumes stets die selbe  Betragshöhe ausweist. 
Wirkungszusammenhang:
  1. Durch jede Tilgungsrate verkürzt sich der Schuldbetrag und damit auch die Rate des Schuldzinsbetrages.
  2. Die Einsparung beim Schuldzinsbetrag erhöht wiederum die Tilgungsrate, so dass eben die Summe aus Schuldzins und Tilgung gleich bleibt = "Annuität".
  3. Je höher die anfängliche Tilgung vereinbart wurde und/oder je länger die Zinsfestschreibungsdauer ist, desto eher überholt der Tilgungsanteil den Schuldzinsanteil, so dass die steuerliche Wirkung des Schuldzinsabzuges verkürzt und dahingehend umkehrt, dass ein höherer Tilgungsbetrag versteuert werden muss als die Schuldzinsabschreibung an Steuervorteil noch bringen kann.  -  "Steuern sparen durch Schulden machen" funktioniert zwar im Sinne einer verbesserten Steuerverteilung auf die Jahre, ansonsten wird nur eine Steuerschuldverschiebung im Zeitrahmen der Kredittilgung bewirkt.
-Update1999/05-
Betriebskosten Betriebskosten = alle laufenden Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete abgedeckt sind und umlagefähig sind zB: Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Be- und Entwässerung, Hauswartung, Müllabfuhr, ...
Nicht umlagefähig sind zB: Instandhaltungen, Rücklagen, Verwaltungskosten.
Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig.  -Update1999/05-
Betriebskostenpauschale Betriebskostenpauschale = kann sich erhöhen oder ermäßigen, ohne Rück- oder Nachforderungen zu begründen.  -Update1999/05-
Betriebskostenvorauszahlung Betriebskostenvorauszahlung = Anzahlung auf die Betriebskosten und löst nach der mindestens jährlichen Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus. -Update1998/02-
Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungskosten sind zB: Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten
BGB BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (kodifiziert im Jahr 1896)  -Update1998/02-
Bruttokaltmiete Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten
Bruttowarmmiete Bruttowarmmiete = Bruttokaltmiete + Heizkosten
Eigentumswohnungen >>Überlegungen + Kaufberatung
Energiesparen >>Tipps zum Energiesparen
Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren = ausgehend von einer Prognose zum "nachhaltig erzielbaren Immobilienertrag" wird im Wege der Hochrechnung der Grundstückswert ermittelt.
ETW Abkürzung für  Eigentumswohnung
Feuchtigkeit >>Information zur Feuchtigkeit in Wohnräumen

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Feuer !

Grundmiete Nettokaltmiete = Grundmiete  =  (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung)
Grundsteuern Grundsteuern = sind gegenüber dem Mieter ein umlagefähiger Betriebskostenfaktor, jedoch bei Eigentumswohnungen häufig nicht im Wohngeld enthalten, sondern werden von den Finanzämtern bei den Eigentümern einzeln beansprucht.  -Update1998/02-
Immobilienfinanzierung Immobilienfinanzierung = Kapitallebensversicherungen sind zur "Finanzierung" von Immobiliengeschäften dann unratsam, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des Hypothekenvertrages bzw. der Grundschuld hinter der Laufzeit des Versicherungsvertrages zurückbleibt, weil das Grundstücksdarlehen während der einzelnen Zinsfestschreibungsfristen nicht getilgt wird im Falle steigender Zinsen die Differenz zum Versicherungsbeitrag zusätzlich zu leisten ist. Insbesondere in der jetzigen Tiefzinsphase ist eine normale Grundschuldbestellung als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von wenigstens fünf, besser 10 Jahren Zinsfestschreibung und anfänglicher Tilgung i.H.v. 2% anzuraten und allen anderen Modellen (Bausparverträgen etc.), die das Kreditgeschäft unübersichtlich und bei genauer Betrachtung teurer machen, unbedingt vorzuziehen.  -Update1998/02-
Immobilienhai Viele der etwa 250 Hai-Arten sind vom Aussterben bedroht. Weltweit werden jährlich mehrere Mio. Haie getötet, größtenteils infolge industriellen Fischfanges, vielfach nur wegen der angeblich schmackhaften Flossen, vielfach aus menschlicher Mordlust (="Sportfischer"). Umgekehrt meidet der Hai den Menschen, wenn es nicht zur Verwechslung mit Robben kommt. Jährlich verlieren etwa 80 Menschen, überwiegend todgeweihte Schiffbrüchige ihr Leben durch Haiangriffe.
Einzige Haispezies auf dem Festland ist der gewöhnliche Immobilienhai. Er war in der DDR annähernd ausgerottet und schwamm nur vereinzelt und halbverhungert im Schwarzmarkt herum; im wiedervereinigten Deutschland vermehrte sich die Spezies zunächst sprunghaft, überfraß sich vielfach und muss sich mittlerweile um die wenigen Miet-Makrelen streiten.   Mit  der Bekenner-Domain  www.immobilienhai.de  ging die Rabanus Verwaltung im Jahr 1998 ins Internet - unser Beitrag zur Neuen Ehrlichkeit.  -Update1998/02-
Individualvereinbarung siehe beim Gegenbegriff: AGB
Instandhaltung Instandhaltung = laufende Reparaturen zur Substanzwahrung
Instandsetzung Instandsetzung = Wiederherstellung eines vormaligen Zustandes
iSd     iSv      Abkürzung iSd = i.S.d. = Abkürzung "im Sinne des";     iSv = i.S.v. = Abkürzung "im Sinne von"; 
Kaution Wird bei Wohnraummietverhältnissen eine Sicherheitsleistung in Geld gefordert, so gilt: Die Kaution darf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten und ist in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten, wobei die erste Teilleistung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. (vergleiche § 551 BGB).  Der Vermieter muss die Geldsumme von seinem Vermögen getrennt und bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen während des bestehenden Mietverhältnisses die Sicherheit.  -Update2002/11-
Kostenmiete Kostenmiete = betriebswirtschaftlich errechnete Miethöhe  -Update1998/02-
Makler Der Makler beschleunigt Marktprozesse, indem er Angebot und Nachfrage zusammenbringt.
Maklerprovision Bei Wohnraum ist es ist gesetzlich verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die Provisionshöhe darf   zwei   Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte Provisionsleistungen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Mieter die Provision also möglichst nicht bar, sondern mit Verrechnungsscheck oder per Überweisung.  -Update1998/02-
Mietrecht Wichtige Quellen sind:    a) §§ 535 bis 582 BGB; b) MHG c) WoVermittG;  d) AGB ...
Das Mietrecht ist schlecht geordnet und soll seit langem reformiert werden. Die Rechtsprechung hat an dem Wirrwarr einen gehörigen Anteil. Es gibt praktisch keinen rechtlich "sicheren Mietvertrag".  -Update1998/02-
MHG MHG = Miethöhegesetz;  regelt u.a. Mieterhöhungsverfahren bei baulichen Veränderungen durch den Vermieter (Modernisierung).  -Update1998/02-
Miete  Begriff siehe: Grundmiete, Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete, Kostenmiete, Bruttowarmmiete, Betriebskostenvorauszahlung, Betriebskostenpauschale,
>>Aufsatz: Gerechte Miete?
Mieter sind wie Vermieter, wenn sie welche wären - und umgekehrt ist es wohl genauso
Mieterhöhung
wg. Modernisierung
Formel:  Modernisierungsaufwand multipliziert mit 11% dividiert 12 Monate = Erhöhung des monatlichen Mietpreises
Mieterorganisationen >>Berliner Mieterverein e.V.
>>Berliner Mietergemeinschaft e.V.
>>Berliner Mieterschutzbund e.V.
>>Münchner Mieterverein e.V.
>>DMP-Deutscher Mieterbund
Mietkaution siehe Kaution; § 550 b BGB
Mietrecht >>Mietrecht = Linkliste zu Mieter- und Vermieterorganisationen und zu Urteilssammlungen
Mietrecht Forum >>alte Forum  und  neues Forum
Mietertipps >>Ratschläge für Wohnungssuchende
Mietminderung http://www.anwaltverlag.de/mietmaengel-2/index.html sehr gut gemachtes Internetangebot
Müllvermeidung >>Tips zur Müllvermeidung (RABANUS)
Nettomiete Nettokaltmiete = Grundmiete  =  (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung) -Update1998/02-
Rechtsanwälte finden Sie im   >>Verzeichnis Juristen  
Rücklagenbildung Auch einzelne Wohnungseigentümer können gegen die Mehrheit einer WEG die Bildung einer angemessenen Rücklage verlangen, damit die Substanzerhaltung der Immobilie nicht durch Mittellosigkeit anderer Eigentümer gefährdet ist. Die Gemeinschaft hat Gelder anzusparen, um auch größere Reparaturen (z.B. Fassadenerneuerung) finanziell abzusichern. Der Anspruch auf  Rücklagenbildung resultiert aus dem Anspruch auf "ordentliche Verwaltung".  -Update1998/02-
Sachwertverfahren Sachwertverfahren = ermittelt getrennt für das Grundstück und den Bau die Preisvermutung. Es gibt für öffentliche Statistiken mit Preisspannen. Bauten werden regelmäßig mit ihrem ursprünglichen Herstellungswert ausgewiesen und mit einem Baukostenfaktor auf den heutigen Wert hochgerechnet. Sodann wird dieser Bauwert gekürzt auf die verbleibende bzw. vermutete "Restnutzungsdauer" des Hauses. - Gebäude werden regelmäßig mit Nutzungsdauer von 100 Jahren angesetzt.  -Update1998/02-
Sicherheitsleistung siehe Kaution; § 551 BGB  -Update2002/11-
Sonderumlage Sonderumlage = Zahlungen für besondere Fälle (z.B. die Wohngelder waren zu niedrig kalkuliert, um einen Dachstuhl zu erneuern).  -Update1998/02-
Sondereigentumsverwaltung Sondereigentumsverwaltung = wenn Sie die Eigentumswohnung vermieten und das Mietverhältnis verwalten lassen, beanspruchen die Verwaltungen regelmäßig zusätzliche Entgelte.  -Update1998/02-
Tod des Mieters Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als der Vermieter zur Kündigung berechtigt (vgl. § 569 BGB). Sonderregelungen des § 569 a BGB beachten!  -Update1998/02-
Untervermietung Der Mieter ist ohne die Erlaubnis der Vermieters nicht zur Untervermietung oder Wohnungsüberlassung an Dritte berechtigt, es sei denn, dass nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Untervermietung entstanden ist. Dann kann die Zustimmung des Vermieters verlangt werden.  § 549 BGB enthält weitere wichtige Details!  -Update1999/04-
Vergleichswertverfahren Vergleichswertverfahren = nur möglich, wenn sich eine Vielzahl von vergleichbaren Geschäften Rückschlüsse auf das geplante Geschäft zulässt. -Update1999/04-
Verkehrswert Verkehrswert = der Preis, der unter gewöhnlichen Umständen ohne Hinzutreten von Sonderfaktoren vom Markt erwartet werden kann. Der Verkehrswert wird wesentlich nach folgenden Verfahren ermittelt: Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren     -Update1998/02-
Vermieter sind wie Mieter, wenn sie welche wären - und umgekehrt ist es wohl genauso.
Ernsthaft: Vermieter ist, wer einen Gegenstand zum Gebrauch zeitweilig und entgeltlich überlässt. Vermieter kann also auch ein Mieter sein, der untervermietet. Kein Vermieter ist der Verwalter, der den Vermieter lediglich vertritt. Kein Vermieter ist der Makler, der nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages vermittelt.
Vermieterorganisationen >>Das Grundeigentum
Vermietungsprobleme >>Bestandsaufnahme und Prognose: Berliner Vermietungsmarkt
Vermietertipps >>Ratschläge für Vermieter: Wie komme ich an Mieter?
Verwaltungskosten Verwaltungskosten = sind im Sozialen Wohnungsbau sind als Bestandteil der Kostenmiete umlagefähig; im normalen Wohnungsmietrecht dürfen Verwaltungskosten nicht als Betriebskosten umgelegt werden.  Ausnahme: Umlagefähigkeit im Gewerbemietrecht, wenn es vertraglich vereinbart wurde.  - siehe auch WEG-Verwaltungskosten, Sondereigentumsverwaltung,   >>RABANUS-Verwaltungen (Honorarliste)  -Update1998/02-
Viagra hat nichts mit Mietrecht zu tun
WEG WEG = Wohnungseigentumsgesetz;  WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft  -Update1998/02-
WEG-Verwaltungskosten WEG-Verwaltungskosten = beziehen sich ausschließlich auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und fallen häufig neben dem Wohngeld an. Das WEG-Verwalterhonorar beträgt in den "Grundleistungen"  zwischen 35,- DM und 50,-DM pro Monat.  -   siehe auch Sondereigentumsverwaltung
Wohngeld iSd WEG Wohngeld = iSd WEG ist der von jedem Wohnungseigentümer zu zahlende Beitrag zur Begleichung von Bewirtschaftungskosten und Rücklagenbildung
Wohnungstausch Wenn mietvertraglich nichts anderes vereinbart ist, muss der Vermieter einem Wohnungstausch nicht zustimmen. Deshalb fragen Sie vorher Ihren Vermieter, ob er mit einem Wohnungstausch einverstanden ist. Stellen Sie den Tauschvertrag unter den Vorbehalt, dass alle beteiligten Vermieter zustimmen.  -Update1999/05-
zB    Abkürzung zB = z.B. = Abkürzung "zum Beispiel"
dt.Links zum Thema Mietrecht, Mieterorganisationen, Verbände
Österreichisches Lexikon http://www.immobilien.net/info/abc.asp

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