ACHTUNG |
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AGB unsere Webs geben die unmaßgeblichen Meinungen der Autoren wider :-)) |
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (entstand 1976); Mietverträge sind häufig für eine Vielzahl von Anwendungen vorformulierte Texte, die wegen ihres Verwendungsvorsprunges auf Seiten des Vermieters den unvorbereiteten Mieter nicht unzulässig oder überraschend benachteiligen dürfen. Deshalb müssen die Wirksamkeitsanforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen höher sein als bei sogenannten Individualvereinbarungen, bei denen Mieter und Vermieter gemeinsam eine Vertragsklausel entwickeln und aushandeln. -Update1999/05- |
Allgemeine Vertragsbed... | siehe AGB |
Annuitätendarlehen | Annuitätendarlehen = Kredit,
bei dem die Summe aus der ratenweisen Zahlung von Schuldzins und Tilgung während des
vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraumes stets die selbe Betragshöhe
ausweist. Wirkungszusammenhang:
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Betriebskosten | Betriebskosten =
alle laufenden Kosten, die nicht in der
Nettokaltmiete
abgedeckt sind und umlagefähig sind zB:
Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Be- und Entwässerung,
Hauswartung, Müllabfuhr, ... Nicht umlagefähig sind zB: Instandhaltungen, Rücklagen, Verwaltungskosten. Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig. -Update1999/05- |
Betriebskostenpauschale | Betriebskostenpauschale = kann sich erhöhen oder ermäßigen, ohne Rück- oder Nachforderungen zu begründen. -Update1999/05- |
Betriebskostenvorauszahlung | Betriebskostenvorauszahlung = Anzahlung auf die Betriebskosten und löst nach der mindestens jährlichen Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus. -Update1998/02- |
Bewirtschaftungskosten | Bewirtschaftungskosten sind zB: Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten |
BGB | BGB = Bürgerliches Gesetzbuch (kodifiziert im Jahr 1896) -Update1998/02- |
Bruttokaltmiete | Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten |
Bruttowarmmiete | Bruttowarmmiete = Bruttokaltmiete + Heizkosten |
Eigentumswohnungen | >>Überlegungen + Kaufberatung |
Energiesparen | >>Tipps zum Energiesparen |
Ertragswertverfahren | Ertragswertverfahren = ausgehend von einer Prognose zum "nachhaltig erzielbaren Immobilienertrag" wird im Wege der Hochrechnung der Grundstückswert ermittelt. |
ETW | Abkürzung für Eigentumswohnung |
Feuchtigkeit | >>Information zur Feuchtigkeit in Wohnräumen |
Feuer ! |
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Grundmiete | Nettokaltmiete = Grundmiete = (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung) |
Grundsteuern | Grundsteuern = sind gegenüber dem Mieter ein umlagefähiger Betriebskostenfaktor, jedoch bei Eigentumswohnungen häufig nicht im Wohngeld enthalten, sondern werden von den Finanzämtern bei den Eigentümern einzeln beansprucht. -Update1998/02- |
Immobilienfinanzierung | Immobilienfinanzierung = Kapitallebensversicherungen sind zur "Finanzierung" von Immobiliengeschäften dann unratsam, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des Hypothekenvertrages bzw. der Grundschuld hinter der Laufzeit des Versicherungsvertrages zurückbleibt, weil das Grundstücksdarlehen während der einzelnen Zinsfestschreibungsfristen nicht getilgt wird im Falle steigender Zinsen die Differenz zum Versicherungsbeitrag zusätzlich zu leisten ist. Insbesondere in der jetzigen Tiefzinsphase ist eine normale Grundschuldbestellung als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von wenigstens fünf, besser 10 Jahren Zinsfestschreibung und anfänglicher Tilgung i.H.v. 2% anzuraten und allen anderen Modellen (Bausparverträgen etc.), die das Kreditgeschäft unübersichtlich und bei genauer Betrachtung teurer machen, unbedingt vorzuziehen. -Update1998/02- |
Immobilienhai | Viele der etwa 250 Hai-Arten
sind vom Aussterben bedroht. Weltweit werden jährlich mehrere Mio. Haie getötet,
größtenteils infolge industriellen Fischfanges, vielfach nur wegen der angeblich
schmackhaften Flossen, vielfach aus menschlicher Mordlust (="Sportfischer").
Umgekehrt meidet der Hai den Menschen, wenn es nicht zur Verwechslung mit Robben kommt.
Jährlich verlieren etwa 80 Menschen,
überwiegend todgeweihte Schiffbrüchige ihr Leben durch
Haiangriffe. Einzige Haispezies auf dem Festland ist der gewöhnliche Immobilienhai. Er war in der DDR annähernd ausgerottet und schwamm nur vereinzelt und halbverhungert im Schwarzmarkt herum; im wiedervereinigten Deutschland vermehrte sich die Spezies zunächst sprunghaft, überfraß sich vielfach und muss sich mittlerweile um die wenigen Miet-Makrelen streiten. Mit der Bekenner-Domain www.immobilienhai.de ging die Rabanus Verwaltung im Jahr 1998 ins Internet - unser Beitrag zur Neuen Ehrlichkeit. -Update1998/02- |
Individualvereinbarung | siehe beim Gegenbegriff: AGB |
Instandhaltung | Instandhaltung = laufende Reparaturen zur Substanzwahrung |
Instandsetzung | Instandsetzung = Wiederherstellung eines vormaligen Zustandes |
iSd iSv Abkürzung | iSd = i.S.d. = Abkürzung "im Sinne des"; iSv = i.S.v. = Abkürzung "im Sinne von"; |
Kaution | Wird bei Wohnraummietverhältnissen eine Sicherheitsleistung in Geld gefordert, so gilt: Die Kaution darf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten und ist in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten, wobei die erste Teilleistung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. (vergleiche § 551 BGB). Der Vermieter muss die Geldsumme von seinem Vermögen getrennt und bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen während des bestehenden Mietverhältnisses die Sicherheit. -Update2002/11- |
Kostenmiete | Kostenmiete = betriebswirtschaftlich errechnete Miethöhe -Update1998/02- |
Makler | Der Makler beschleunigt Marktprozesse, indem er Angebot und Nachfrage zusammenbringt. |
Maklerprovision | Bei Wohnraum ist es ist gesetzlich verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die Provisionshöhe darf zwei Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte Provisionsleistungen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Mieter die Provision also möglichst nicht bar, sondern mit Verrechnungsscheck oder per Überweisung. -Update1998/02- |
Mietrecht | Wichtige Quellen sind:
a) §§ 535 bis 582 BGB;
b) MHG
c) WoVermittG;
d) AGB ... Das Mietrecht ist schlecht geordnet und soll seit langem reformiert werden. Die Rechtsprechung hat an dem Wirrwarr einen gehörigen Anteil. Es gibt praktisch keinen rechtlich "sicheren Mietvertrag". -Update1998/02- |
MHG | MHG = Miethöhegesetz; regelt u.a. Mieterhöhungsverfahren bei baulichen Veränderungen durch den Vermieter (Modernisierung). -Update1998/02- |
Miete Begriff | siehe:
Grundmiete,
Nettokaltmiete,
Bruttokaltmiete,
Kostenmiete,
Bruttowarmmiete,
Betriebskostenvorauszahlung,
Betriebskostenpauschale, >>Aufsatz: Gerechte Miete? |
Mieter | sind wie Vermieter, wenn sie welche wären - und umgekehrt ist es wohl genauso |
Mieterhöhung wg. Modernisierung |
Formel: Modernisierungsaufwand multipliziert mit 11% dividiert 12 Monate = Erhöhung des monatlichen Mietpreises |
Mieterorganisationen |
>>Berliner Mieterverein e.V. >>Berliner Mietergemeinschaft e.V. >>Berliner Mieterschutzbund e.V. >>Münchner Mieterverein e.V. >>DMP-Deutscher Mieterbund |
Mietkaution | siehe Kaution; § 550 b BGB |
Mietrecht | >>Mietrecht = Linkliste zu Mieter- und Vermieterorganisationen und zu Urteilssammlungen |
Mietrecht Forum | >>alte Forum und neues Forum |
Mietertipps | >>Ratschläge für Wohnungssuchende |
Mietminderung | http://www.anwaltverlag.de/mietmaengel-2/index.html sehr gut gemachtes Internetangebot |
Müllvermeidung | >>Tips zur Müllvermeidung (RABANUS) |
Nettomiete | Nettokaltmiete = Grundmiete = (Kapitalverzinsung + Instandhaltung + Verwaltung) -Update1998/02- |
Rechtsanwälte | finden Sie im >>Verzeichnis Juristen |
Rücklagenbildung | Auch einzelne Wohnungseigentümer können gegen die Mehrheit einer WEG die Bildung einer angemessenen Rücklage verlangen, damit die Substanzerhaltung der Immobilie nicht durch Mittellosigkeit anderer Eigentümer gefährdet ist. Die Gemeinschaft hat Gelder anzusparen, um auch größere Reparaturen (z.B. Fassadenerneuerung) finanziell abzusichern. Der Anspruch auf Rücklagenbildung resultiert aus dem Anspruch auf "ordentliche Verwaltung". -Update1998/02- |
Sachwertverfahren | Sachwertverfahren = ermittelt getrennt für das Grundstück und den Bau die Preisvermutung. Es gibt für öffentliche Statistiken mit Preisspannen. Bauten werden regelmäßig mit ihrem ursprünglichen Herstellungswert ausgewiesen und mit einem Baukostenfaktor auf den heutigen Wert hochgerechnet. Sodann wird dieser Bauwert gekürzt auf die verbleibende bzw. vermutete "Restnutzungsdauer" des Hauses. - Gebäude werden regelmäßig mit Nutzungsdauer von 100 Jahren angesetzt. -Update1998/02- |
Sicherheitsleistung | siehe Kaution; § 551 BGB -Update2002/11- |
Sonderumlage | Sonderumlage = Zahlungen für besondere Fälle (z.B. die Wohngelder waren zu niedrig kalkuliert, um einen Dachstuhl zu erneuern). -Update1998/02- |
Sondereigentumsverwaltung | Sondereigentumsverwaltung = wenn Sie die Eigentumswohnung vermieten und das Mietverhältnis verwalten lassen, beanspruchen die Verwaltungen regelmäßig zusätzliche Entgelte. -Update1998/02- |
Tod des Mieters | Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als der Vermieter zur Kündigung berechtigt (vgl. § 569 BGB). Sonderregelungen des § 569 a BGB beachten! -Update1998/02- |
Untervermietung | Der Mieter ist ohne die Erlaubnis der Vermieters nicht zur Untervermietung oder Wohnungsüberlassung an Dritte berechtigt, es sei denn, dass nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Untervermietung entstanden ist. Dann kann die Zustimmung des Vermieters verlangt werden. § 549 BGB enthält weitere wichtige Details! -Update1999/04- |
Vergleichswertverfahren | Vergleichswertverfahren = nur möglich, wenn sich eine Vielzahl von vergleichbaren Geschäften Rückschlüsse auf das geplante Geschäft zulässt. -Update1999/04- |
Verkehrswert | Verkehrswert = der Preis, der unter gewöhnlichen Umständen ohne Hinzutreten von Sonderfaktoren vom Markt erwartet werden kann. Der Verkehrswert wird wesentlich nach folgenden Verfahren ermittelt: Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren -Update1998/02- |
Vermieter | sind wie Mieter,
wenn sie welche wären - und umgekehrt ist es wohl genauso. Ernsthaft: Vermieter ist, wer einen Gegenstand zum Gebrauch zeitweilig und entgeltlich überlässt. Vermieter kann also auch ein Mieter sein, der untervermietet. Kein Vermieter ist der Verwalter, der den Vermieter lediglich vertritt. Kein Vermieter ist der Makler, der nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages vermittelt. |
Vermieterorganisationen | >>Das Grundeigentum |
Vermietungsprobleme | >>Bestandsaufnahme und Prognose: Berliner Vermietungsmarkt |
Vermietertipps | >>Ratschläge für Vermieter: Wie komme ich an Mieter? |
Verwaltungskosten | Verwaltungskosten = sind im Sozialen Wohnungsbau sind als Bestandteil der Kostenmiete umlagefähig; im normalen Wohnungsmietrecht dürfen Verwaltungskosten nicht als Betriebskosten umgelegt werden. Ausnahme: Umlagefähigkeit im Gewerbemietrecht, wenn es vertraglich vereinbart wurde. - siehe auch WEG-Verwaltungskosten, Sondereigentumsverwaltung, >>RABANUS-Verwaltungen (Honorarliste) -Update1998/02- |
Viagra | hat nichts mit Mietrecht zu tun |
WEG | WEG = Wohnungseigentumsgesetz; WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft -Update1998/02- |
WEG-Verwaltungskosten | WEG-Verwaltungskosten = beziehen sich ausschließlich auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und fallen häufig neben dem Wohngeld an. Das WEG-Verwalterhonorar beträgt in den "Grundleistungen" zwischen 35,- DM und 50,-DM pro Monat. - siehe auch Sondereigentumsverwaltung |
Wohngeld iSd WEG | Wohngeld = iSd WEG ist der von jedem Wohnungseigentümer zu zahlende Beitrag zur Begleichung von Bewirtschaftungskosten und Rücklagenbildung |
Wohnungstausch | Wenn mietvertraglich nichts anderes vereinbart ist, muss der Vermieter einem Wohnungstausch nicht zustimmen. Deshalb fragen Sie vorher Ihren Vermieter, ob er mit einem Wohnungstausch einverstanden ist. Stellen Sie den Tauschvertrag unter den Vorbehalt, dass alle beteiligten Vermieter zustimmen. -Update1999/05- |
zB Abkürzung | zB = z.B. = Abkürzung "zum Beispiel" |
dt.Links zum Thema | Mietrecht, Mieterorganisationen, Verbände |
Österreichisches Lexikon | http://www.immobilien.net/info/abc.asp |
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