Lehrgang für Wohnungssuchende 

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Was wirkt auf Vermieter?
(ich bin einer)

Fall 1:   Besichtigungstermin mit dem Hauseigentümer

  • Versetzen Sie sich in die Eigentümerseele: Verfolgt vom Finanzamt, belogen vom Anlageberater, Reparaturen überall, die Wohnung steht leer, Angst vor Ihnen und dem Mieterverein.  Die eigenen Kinder verhungern. - Gehen Sie sanft mit ihm um.
  • Sogar die hässlichste Wohnung ist ein teures Wirtschaftsgut. Der normale Vermieter wird sich mit ihr identifizieren und jede Wohnungskritik persönlich nehmen. Deshalb sollten Sie es mit einem kleinen Lob probieren: "Das haben Sie aber toll gemacht. Nein, wie einfallsreich! Wirklich großartig."  Der Hauseigentümer wird von Ihnen begeistert sein, denn das Leben erfährt frischen Sinn.
  • Überlegen Sie, was mit kritischen Bemerkungen zu erreichen ist: In einer Kellerwohnung mit Nordfenstern bekommt man auch nach Kritik keinen Sonnenbrand.
    Diskutieren Sie also nicht die Nachteile der Wohnung, um den Mietpreis zu drücken - das könnte nach "Miesmacherei" aussehen. Der Vermieter muss glauben, dass Sie seine Wohnung lieben, denn er fürchtet unzufriedene Mieter, die ihm das Leben schwer machen könnten.  Vermieter sind total scharf auf "anspruchslose" Mieter.
  • Für Ihre Sparsamkeit hat der Hauseigentümer hingegen ein eher "natürliches" Verständnis.
    Sprechen Sie also ruhig den Mietpreis an. Wegen der vielen Wohnungsleerstände ist das äußerst effektiv, aber machen Sie es geschickt und nicht erpresserisch:   "Runter mit der Miete oder ich nehme mir eine andere!"
    Sagen Sie vielmehr: "Die Wohnung in der Beispielstrasse ist zwar billiger, aber irgendwie nicht so gemütlich. Ach, wäre es doch etwas billiger."  Solche Sprüche bewegen Welten - eine reine Geschicklichkeitsübung.  Versuchen Sie es - aber bitte nicht bei mir! :).

Fall 2:     Besichtigungstermin mit dem Makler

  • Der Makler ist auch dann grundverschieden zum Hauseigentümer, wenn sie ähnliche Autos fahren.  Der Makler identifiziert sich wie Sie nur wenig mit der Wohnung. Kritisieren Sie die Wohnung nach Herzenslust. Dem Makler ist  unwichtig, wie Sie als Person auf ihn wirken, denn er wird künftig nichts mit Ihnen zu tun haben.
  • Sie treffen bei ihm mit "Gegengeboten" viel leichter auf offene Ohren als beim Hauseigentümer. Der Makler kann zumeist sehr leicht einen niedrigeren Mietpreis durchsetzen, weil der Hauseigentümer auf die Kompetenz "seines Maklers" vertraut. Es stört den Makler nicht, wenn der Vermieter alle künftigen Monate 80,-DM weniger bekommt - hauptsächlich muss es ihm um die eigene Provision gehen. Und da ist ihm die geringere Provision, die durch einen niedrigeren Mietpreis bedingt wäre, allemal lieber, als wenn er in vielen Besichtigungsterminen die Wohnung nicht zu vermitteln schafft  und schließlich gar keine Provision erhält, weil der Vermieter im Preis nachgegeben und ohne den Makler vermietet hat.  Er braucht den schnellen Erfolg, weil die Zeit gegen ihn arbeitet und seine Vermittlerposition gefährdet. Der Makler steht deshalb eher auf Seiten des Nachfragers als des Anbieters, wenngleich es bei laienhafter Betrachtung andersherum aussieht. Es gäbe viel mehr Makler, wenn dieses Geschäft so einfach und lukrativ wäre, wie es auf den ersten Blick erscheint. - Und bedenken Sie: Auch der Makler hat Kinder, vielleicht sogar zwei Frauen und die Breitreifen müssen dringend erneuert werden.

Fall 3:  Besichtigungstermin mit dem Hausverwalter

  • Der Hausverwalter ist wieder eine Spezies für sich. Auch er hängt nicht so sehr mit dem Herzen (= "mit seinem Geld") an Haus und Wohnung wie es beim Eigentümer der Fall ist. Hierin ähnelt eher Ihnen oder dem Makler.
  • Obwohl der Verwalter häufig mit seinem Honorar an den dauerhaft eingehenden Mieten beteiligt ist, kommt es ihm jedoch letztlich nicht so sehr auf die Miethöhe, sondern darauf   an, dass er  in Ruhe Monat für Monat die pünktlich eingehenden Mieten abrechnen kann. Ohne mahnen zu müssen! Denn Mahnungen müssen geschrieben und zur Post gebracht werden, später die Kontrolle in der Sonderbuchhaltung, ob nachgezahlt wurde, eventuell Einschaltung eines  Rechtsanwaltes usw. Jede Störung des normalen Verwaltungsablaufes kostet den Verwalter weit mehr, als ihm die zulässige Mahngebühr bringen könnte. Er muss also auf Ihre Zahlungsfähigkeit vertrauen.
  • Und der Verwalter will von Ihnen den Eindruck gewinnen, künftig aus dem Mietverhältnis keine Klagen zu hören, denn er müsste sich darum kümmern. "Das macht Arbeit."  Hierin ähnelt er dem Hauseigentümer.
  • Und bedenken Sie: Dem Verwalter ist zwar längst die Frau weggelaufen, aber die war sehr blond und hatte einen hervorragenden Rechtsanwalt, der sich jetzt in des Verwalters ehemaliger Wohnung eingerichtet hat und auch den Porsche fährt.

Fallvariante 4:    Besichtigungstermin mit Herrn Rabanus

  • Mit mir ist alles viel einfacher: Die Wohnung muss Ihnen nicht gefallen, Sie brauchen auch nicht einzuziehen. Nur die Zahlungen leisten Sie bitte pünktlich.
    Besonders für junge Paare ist das eine sehr zu empfehlende Lösung: Wenn Sie sich nicht mehr verstehen, haben Sie ein Ausweichquartier. Wenn Sie die Wohnung nicht nutzen, bedarf es keiner Renovierung. Wenn Sie in Ihrer alten Wohnung bleiben, sparen Sie sogar die Umzugskosten.
  • Mietverträge und Mietzahlungen sind natürlich abgeschafft. Stattdessen zahlen Sie monatliche Mitgliedsbeiträge, nachdem Sie die Beitrittserklärung mit einigen Anlagen unterschrieben haben.
  • Einige Nebenkosten werden Ihnen vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig erscheinen: eine warme Suppe für Herrn Rabanus jeweils bis zum 3.Werktag für den laufenden Monat. Es darf auch ein Braten aus englischem Rindfleisch sein. Durch solche kleinen Aufmerksamkeiten entwickelt sich ein für alle Beteiligten nettes Vertragsklima. - Sie werden es sehen: Die Sonne scheint zwar nicht durch die Fenster, aber in den Herzen.
  • Sollten Sie mir zusätzlichen Trost spenden wollen, dann erkundigen Sie sich bitte nach der speziellen Kontonummer und richten einen Dauerauftrag ein.

Allgemein: Wenn möglich, bringen Sie zu Wohnungsbesichtigungen eine schriftliche Bewerbung mit. Das macht Eindruck. Verdienstnachweis, Referenz ("falls möglich") durch die Vorverwaltung. Oft bekommen gerade die schwierigsten Mieter die besten Referenzen, weil man sie gerne und schnell loswerden will.           Nachvollziehbar? - So ist das Leben!

Zur Maklerprovision: Es ist gesetzlich verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die Provisionshöhe darf  zwei  Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte Provisionen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Sie also möglichst nicht bar, sondern per Verrechnungsscheck oder Überweisung.

Zur Kaution: Wird bei Wohnraummietverhältnissen eine Sicherheitsleistung in Geld verlangt, so gilt, dass die Kaution das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten darf und   in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist, wobei die erste Teilleistung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.  Der Vermieter muss die Geldsumme von seinem Vermögen getrennt und bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, erhöhen aber während des bestehenden Mietverhältnisses die Sicherheit  (vergleiche § 550 b BGB).

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Rabanus/12.03.1999

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