Lärm nach Veränderung |
Immobilienhai
meint dazu:
Generell Mit jeder Änderung an oder in einem Gebäude verändert sich der "Lärm". Es verändern sich also die Schallverhältnisse sofort. Eine Veränderung der
Schallverhältnisse ist nicht gleichbedeutend mit "mehr Lärm",
sondern wird nur "neu wahrgenommen". In vielen Fällen
wird man sich daran gewöhnen, wie man an die vorherigen
Schallverhältnisse auch gewöhnt war. |
Nutzungsänderung |
"der neue Nachbar ist so laut" |
Nutzt der neue Nachbar die Räume anders als der vorherige, so verändert sich die Schallsituation. Es ist nicht ersichtlich, dass dem neuen Nachbarn vorgeschrieben werden könnte, wo er sein Schlafzimmer oder sein Kinderzimmer einrichtet. Sinnvoll ist es allerdings immer, wenn sich Nachbarn darüber unterhalten und Kompromisse suchen. |
"gewerbliche Nutzung" |
"statt der vorherigen Sparkasse ist nun eine Diskothek drin" kommt als Mietminderungsgrund in Betracht, wenn es für den Wohnungsmieter nicht vorhersehbar war und weil sich dadurch die Lage und Nutzungsqualität der Wohnungen "erheblich" verschlechtert haben wird. |
"Umwidmung" in Gewerbe |
Wenn eine Wohnung in eine Gewerbeeinheit "umgewidmet" wird, so bedarf es hierzu vielerorts einer behördlichen Genehmigung (Zweckentfremdungserlaubnis). Mietminderungsansprüche können sich wiederum aus Unvorhersehbarkeit und Erheblichkeit begründen. |
nach LEERSTAND |
Lärmempfindlichkeit hat häufig die Ursache, dass die Wohnung vorher längere Zeit leer stand. Dann "war da eine Ruhe", an die sich andere Hausbewohner rasch gewöhnten. |
nach Modernisierung |
besonders häufig hat man in
Altbauten das Problem, dass sich nach Modernisierungen die
"Schallverhältnisse" als verändert darstellen. KLICK: Lärm durch Baufehler
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weitere Lärm-Arten |