Immobilienhai
meint dazu:
ich wollte mal gegen meine Nachbarn
vorgehen, aber meine Frau fiel mir mit der anstrengenden Frage in den
Rücken: "Und was ist mit Dir? ..."
Es kann schon nervend sein, wenn man nicht gesondert dafür veranlagt ist,
Zeuge fremder Stimmungen zu sein.
Vergegenwärtigen Sie sich die Wunschträume, die Sie sich als
16-Jähriger (vielleicht) nicht (ausreichend) erfüllen konnten, damit Sie
etwas mehr Verständnis für das dem Menschen nicht auszuredende
Triebleben aufbringen.
Lärmprotokolle
werden den Vermieter und Richter zwar amüsieren, aber letztlich
substantiiert ist Ihre Beschwerde nur, wenn die Treibenden jedes Maß der
Rücksichtnahme vermissen lassen und Sie solches nachweisen können (=auch
sehr problematisch:-)), denn "versteckte Kamera" und ähnliches
sind schon in TV-Shows zweifelhaft genug) |