Lärm

LÄRMPROTOKOLL

Immobilienhai  meint dazu:

als "Lärmprotokoll" bezeichnet man eine Art Tagebuch, indem man Lärmbelästigungen datumsmäßig mit Uhrzeit und Lärmart notiert, um sie dem Lärmverursacher zum Vorwurf zu machen.

Das Lärmprotokoll "substantiiert" den Vorwurf als Indiz, ist aber noch kein "Beweis", sofern es nur der Vortrag des Beschwerdeführers ist. Es sollten also auch Unbeteiligte unterschreiben. Gibt es keine Zeugen, so lohnt sich das Protokoll dennoch, denn auch Indizien haben ihre Kraft.

Aber denken Sie daran, dass Sie es immer erst im Guten versuchen, denn 
  

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Lärmprotokoll
Habe ich erneut versucht, mit dem Störer zu sprechen?
Datum

Uhrzeit
Lärmanfang

Uhrzeit
Lärmende

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und Zeugen

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