Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück
Immobilienhai  meint dazu:

Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, so können Lärm und Schmutz die Nutzung des eigenen Grundstücks, des eigenen Hauser oder auch der Mietwohnungen beeinträchtigen. Mieter können sich so sehr gestört fühlen, dass sie sich zur Mietminderung entschließen. 

Wenn die Störung "erheblich" genug, also auch dauerhaft ist, so kann ein Mietminderungsgrund vorliegen. Der Vermieter kann den Schaden gegen seinen bauenden Nachbarn geltend machen, was ihm in der Rechtspraxis allerdings oft schwerer fällt als dem Mieter die Mietminderung gegen ihn durchzusetzen.  "Eigentum verpflichtet" eben auch zur Hinnahme von Beeinträchtigung, während der Mieter als "Besitzberechtigter" eben in vielem "berechtigter" ist.

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