Nachmieter |
Ein kündigender Mieter hat entgegen hartnäckigen Gerüchten keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren müsste, es sei denn, es wäre etwas anderes mietvertraglich vereinbart. Allerdings kann ein Vermieter rechtsmissbräuchlich handeln, wenn seine Weigerung sich als schikanös und unter Berücksichtigung aller Umstände als sittenwidrig, treulos oder teuflisch anzusehen ist, so ähnlich jedenfalls kann aus einigen Generalklauseln des BGB manche Überraschung entstehen. |