Makler Der Makler beschleunigt Marktprozesse, indem er Angebot und Nachfrage zusammenbringt.
Maklerprovision Bei Wohnraum ist es ist gesetzlich verboten (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz), eine Provision zu verlangen, wenn die vermittelnde Person rechtlich oder wirtschaftlich an dem betreffenden Wohnraum beteiligt ist. Das können sein: Verwalter, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter. Die Provisionshöhe darf   zwei   Monatskaltmieten (=ohne Betriebskosten etc.) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten. Unzulässig kassierte Provisionsleistungen können innerhalb von vier Jahren zurückgefordert werden. Zur besseren Beweiskraft zahlen Mieter die Provision also möglichst nicht bar, sondern mit Verrechnungsscheck oder per Überweisung.  -Update1998/02-

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