Baulärm |
Immobilienhai meint dazu: Baulärm ist prinzipiell ein unvermeidlich Ding :-)), denn würde nicht gebaut, hätten wir kein Dach über dem Kopf etc. Das Baurecht hat seine Grundlage in der Eigentumsordnung und ist zugleich auch durch diese Eigentumsordnung in ihrer Sozialpflichtigkeit begrenzt. Dazu demnächst an anderer Stelle mehr, denn hier geht es "nur" um Baulärm: Belästigungen solcher Art, die zu einer "erheblichen" Nutzungsbeeinträchtigung der Mietsache führen, berechtigen zur Abmahnung gegen den Vermieter oder gegen den Nachbarn und berechtigen auch zur Mietminderung. "Angemessenheit" ist hierbei das Hauptstichwort. Die Höhe ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich, denn meist fehlt es aufgrund der geringen Streitwerte an obergerichtlichen und richtungsweisenden Entscheidungen. Hier ist also der Rat von örtlichen Mieterberatungsstellen einzuholen. Zu welchen Zeiten gebaut werden darf, kann man bei den Ordnungsämtern in Erfahrung bringen. "Wochenendarbeit" und "Nachtbaustellen" sind in jedem Fall genehmigungspflichtig, ansonsten dürfte es sich um Schwarzarbeit handeln, gegen die man ebenfalls vorgehen sollte. Der Lärmverursacher hat die von ihm ausgehenden Belästigungen im zumutbaren Rahmen dadurch zu verringern, dass er möglichst wenig Lärm verursachende Arbeitsmethoden wählt, Tore und Türen von Baustellen geschlossen hält, um den Lärmaustritt zu vermeiden usw. Lärmprotokolle zu führen ist sinnvoll, da schnell vergessen wird, wann welche Störung stattgefunden hat, aber in einem etwaigen Prozess von Bedeutung sein kann.
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