Betriebskosten | =
alle laufenden Kosten, die nicht in der Nettokaltmiete
enthalten und als Betriebskosten (häufig, aber ungenau als
"Nebenkosten") umlagefähig sind, z.B.: Grundsteuer, Grundstücksversicherungen, Hausstrom, Be- und Entwässerung, Hauswartung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger ... |
NICHT umlagefähig sind Instandhaltungen, Rücklagen, Verwaltungskosten. | |
Hingegen sind im sozialen Wohnungsbau auch die Verwaltungskosten umlagefähig. | |
Betriebskostenpauschale | Betriebskostenpauschale = kann sich erhöhen oder ermäßigen, ohne Rück- oder Nachforderungen zu begründen. -Update1999/05- |
Betriebskostenvorauszahlung | Betriebskostenvorauszahlung = Anzahlung auf die Betriebskosten und löst nach der mindestens jährlichen Betriebskostenabrechnung häufig Rück- oder Nachforderungen aus. -Update1998/02- |
zum Begriff der Miete KLICK