AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBG) entstand 1976;
Mietverträge sind häufig für eine Vielzahl von Anwendungen
vorformulierte Texte, die wegen ihres
Verwendungsvorsprunges
auf Seiten des Vermieters den unvorbereiteten Mieter nicht unzulässig oder überraschend
benachteiligen dürfen. |
Gegensatz: Individualvereinbarung |
Bei Individualvereinbarungen
wird eine Vertragsklausel von beiden Vertragspartnern gemeinsam
entwickelt und aushandelt.
Im Mietrecht sind jedoch viele Gesetzesvorschriften "zwingend", so dass sie auch nicht durch Individualvereinbarungen ausgehebelt werden können und "nichtig" sind. |
Nichtige Vertragsklauseln |
Nichtige Vertragsklauseln sind von rückwirkender Unwirksamkeit |
zum Gesetzestext bei JURIS AGBG