AGB  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBG) entstand 1976; 

Mietverträge sind häufig für eine Vielzahl von Anwendungen vorformulierte Texte, die wegen ihres Verwendungsvorsprunges auf Seiten des Vermieters den unvorbereiteten Mieter nicht unzulässig oder überraschend benachteiligen dürfen. 

Deshalb müssen die Wirksamkeitsanforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen höher sein als bei sogenannten Individualvereinbarungen, bei denen Mieter und Vermieter gemeinsam eine Vertragsklausel entwickeln und aushandeln.  

Gegensatz:   Individualvereinbarung

Bei Individualvereinbarungen wird eine Vertragsklausel von beiden Vertragspartnern gemeinsam  entwickelt und aushandelt.  
Im Mietrecht sind jedoch viele Gesetzesvorschriften "zwingend", so dass sie auch nicht durch Individualvereinbarungen ausgehebelt werden können und "nichtig" sind.
Nichtige Vertragsklauseln
Nichtige Vertragsklauseln sind von rückwirkender Unwirksamkeit  

zum Gesetzestext  bei  JURIS   AGBG

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